RAL-Gütezeichen bis 2024 gesichert
Kreis und wfg Kreis Soest GmbH erfüllen erneut Gütekriterien und Serviceversprechen
Kreis Soest (kso.2021.09.21.537.bb). Die Kreisverwaltung Soest ist erneut als „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ zertifiziert worden und darf für drei weitere Jahre das entsprechende RAL-Gütezeichen führen. Dieses Qualitätssiegel bescheinigt, dass der Kreis in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH (wfg) die 14 Gütekriterien und Serviceversprechen zum Wohle der mittelständischen Unternehmen eingehalten hat.
Im August 2021 fand die dreitägige Fremdüberwachung durch den TÜV Nord statt, die der Verleihung des Gütezeichens voran geht. Eine Auditorin überprüfte dabei die verschiedenen Abteilungen und Sachgebiete der Kreisverwaltung Soest sowie die Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH, in denen die insgesamt 14 Gütekriterien und Serviceversprechen dokumentiert werden.Im Rahmen des Gütezeichens verpflichtet sich die Kreisverwaltung Soest gegenüber mittelständischen Unternehmen zur Einhaltung von 14 messbaren Serviceversprechen. Zu den Serviceversprechen zählen unter anderem der Versand einer qualifizierten Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Arbeitstagen bzw. im Optimalfall die Bewilligung des Antrags. Dies betrifft ausgewählte Verwaltungsverfahren, bei denen der Nutzen für mittelständische Unternehmen am höchsten ist. Außerdem geht es auch um zeitnahe Reaktionen auf Beschwerden, kurze Bearbeitungszeiten für die Weiterleitung von Flächenanfragen mittelständischer Unternehmen oder aber auch die Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails.

In der Prüfung ebenfalls enthalten ist eine Kundenbefragung in der alle mittelständischen Unternehmen im Kreis Soest, die entsprechende Anträge gestellt haben, befragt wurden. Die teilnehmenden Unternehmen waren durchweg zufrieden mit der Kreisverwaltung. Hervorzuheben ist, dass die befragten Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Freundlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kreisverwaltung außerordentlich zufrieden waren.

„Die Prüferin des TÜV Nord nahm die Kreisverwaltung Soest streng unter die Lupe. Im Abschlussgespräch lobte sie das flächendeckende Bewusstsein für die Einhaltung der RAL-Gütekriterien innerhalb der Kreisverwaltung und die hervorragende Zusammenarbeit mit den Akteuren. Wir konnten die Abweichungswerte bei allen Kriterien, wie bei der vorhergehenden Prüfung in 2018, deutlich unterschreiten und behalten weiterhin das RAL-Gütezeichen“, betont Benjamin Behrens. Er ist der zentrale Ansprechpartner für das RAL-Gütezeichen bei der Kreisverwaltung Soest und somit ganzjährig für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben zuständig. Zudem ist er seit Januar 2019 zusätzlich Obmann des Güteausschusses der Gütegemeinschaft.

Die Kreisverwaltung Soest ist bereits seit 2009 Mitglied der Gütegemeinschaft „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ und trägt seit 2010 das Gütezeichen. In diesem Jahr war es bereits die sechste Fremdüberwachung durch den TÜV Nord. Dieser hat der Gütegemeinschaft empfohlen, dass der Kreis Soest weiterhin berechtigt sein soll, das RAL-Gütezeichen zu tragen. Madita Beeckmann (Rhein-Kreis Neuss), Geschäftsführerin der Gütegemeinschaft, konnte, unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen, die Urkunde über die erneute Zertifizierung übergeben. „Das RAL-Gütezeichen ist eine wichtige Auszeichnung für uns. Die Kreisverwaltung Soest zeigt durch die Wiedererlangung des RAL-Gütezeichens, dass sie in Punkto Qualität, Sicherheit und Zuverlässigkeit überzeugt. Durch transparentes und zuverlässiges Verwaltungshandeln unterstützen wir die Weiterentwicklung der heimischen Wirtschaft im Kreis“, erklärt Landrätin Eva Irrgang. Im Jahr 2024 steht die nächste Fremdüberwachung durch den TÜV Nord an.

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