Hier erhalten Sie wichtige Informationen über Rechte und Pflichten als Mitglied der Gütegemeinschaft.
Hier erhalten Sie wichtige Informationen über Rechte und Pflichten als Mitglied der Gütegemeinschaft.
Die Kosten der Mitgliedschaft variieren je nach Einwohnerzahl der Kommune und liegen zwischen 1.500€ und 3.500€ im Jahr.
Im ersten Jahr der Mitgliedschaft entfällt der Mitgliedsbeitrag. Im zweiten Jahr wird der halbe Beitrag in Rechnung gestellt. Ab dem dritten Jahr ist der Gesamtbetrag zu entrichten.
>400.000 Einwohner | 3.500€ |
200.000 bis 400.000 Einwohner | 3.000€ |
100.000 bis 200.000 Einwohner | 2.250€ |
50.000 bis 100.000 Einwohner | 2.000€ |
25.000 bis 50.000 Einwohner | 1.500€ |
bis 25.000 Einwohner | 1.000€ |
>250.000 Einwohner | 3.500€ |
150.000 bis 250.000 | 3.000€ |
bis 150.000 Einwohner | 2.500€ |
Hinzu kommen die Kosten für die Durchführung der Fremdüberwachung, welche sich auf ca. 5.000€ zzgl. Reisekosten belaufen.
Die Eigenüberwachungsberichte dienen dem Mitglied während des Überwachungszeitraumes zur Selbstkontrolle. Für das Prüfinstitut bietet eine ausführliche Dokumentation einen guten Überblick.
Alle Mitglieder werden dazu aufgerufen an den jährlich stattfindenden Güteausschusssitzungen, Mitgliederversammlungen und Arbeitskreistreffen teilzunehmen. Dort erhält man die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Mitgliedern, kann die Entwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen mitgestalten und wird an der Entscheidungsfindung beteiligt.
Die Einhaltung der 14 Gütekriterien wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut durchgeführt. Neue Mitglieder werden das erste Mal nach einem Zeitraum von drei Monaten geprüft. Die nächste Prüfung erfolgt nach 24 Monaten. Kommt es zu keiner Abweichung, die zur einer Nachprüfung führt, wird danach jeweils in einem Turnus von 36 Monaten die Fremdüberwachung angesetzt.