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Mitglied werden kann jede Kommune (Gemeinde, Stadt, Landkreis), welche die Gütekriterien gemäß den aktuell gültigen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllt. Dabei müssen nur die Gütekriterien erfüllt werden, für welche die jeweilige Kommune zuständig ist. Der Antrag zur Mitgliedschaft erfolgt schriftlich an die Geschäftsführung und wird anschließend durch den Vorstand entschieden.