Die Mitglieder der Gütegemeinschaft stehen bei allen Fragen rund um den Eintritt in die Gütegemeinschaft mit Rat und Tat zur Seite. Gerne kommt die Geschäftsführerin persönlich für ein Gespräch oder eine Präsentation vorbei oder es wird eine Videokonferenz organisiert.
Wir haben im Folgenden einige Fragen beantwortet, die wir oft von Interessierten gestellt bekommen.
Wie erfolgt die Dokumentation?
Für jedes Gütekriterium gibt es konkrete Hinweise und Anforderungen, wie genau die Dokumentation erfolgen muss. Oft ist eine Excel-Tabelle ausreichend. Eine Software kann die Dokumentation in vielen Fällen erleichtern. Die Gütegemeinschaft gibt gerne Tipps zur Implementierung. Mustervorlagen können zur Verfügung gestellt werden.
Welche Gütekriterien muss unsere Kommune erfüllen?
Grundsätzlich muss jedes Mitglied alle Gütekriterien erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für Gütekriterien, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich fallen.
Die Kriterien sind zu Beginn der Mitgliedschaft schwer erfüllbar. Gibt es für neue Mitglieder Erleichterungen?
Bei den Gütekriterien d (Baugenehmigungen) und e (Rechnungszahlungen) wurde der Abweichungswert bei den ersten beiden Fremdüberwachungen von 15% auf 25% erhöht.
Wie viel Zeit nimmt die Prozessumstellung in Anspruch?
Durchschnittlich benötigen die neuen Mitglieder ein Jahr für die Umstellung und Implementierung der neuen Prozesse. Wichtig ist es von Beginn an die relevanten Fachbereiche in den Prozess mit einzubeziehen.
Wann sollte der Mitgliedsantrag gestellt werden?
Gerne so früh wie möglich, denn alle Mitglieder haben die Möglichkeit sich an Entscheidungen zu beteiligen, die wichtig für die Weiterentwicklung der Gütegemeinschaft sind. Grundsätzlich fällt im ersten Jahr kein Beitrag an. Im zweiten Jahr wird der halbe Betrag fällig und erst ab dem dritten Jahr muss der volle Mitgliedsbeitrag gezahlt werden.