Grußwort des Schirmherrn Hartmut Schauerte
Im Juni 2008 hat der damalige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Hartmut Schauerte und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung die Schirmherrschaft über die Gütegemeinschaft übernommen.
Hartmut Schauerte
Mit dem RAL-Gütezeichen “Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung” beweisen Kommunen, dass sie die Belange der kleinen und mittleren Betriebe ernst nehmen und sie nach Kräften unterstützen.
Die Auszeichnung einer Kommune mit dem RAL-Gütezeichen ist das Ergebnis engagierten Verwaltungshandelns und rückt die – bei allem Bemühen um Schnelligkeit und Flexibilität im Einzelfall – immer noch notwendige Bürokratie in ein positives Licht. Das Wissen um rechtliche Anforderungen, zeitliche Abläufe und Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen wird nunmehr noch gezielter genutzt, um mittelständische Unternehmen zu unterstützen.
Um einem solchen Verständnis von moderner Verwaltung breite Resonanz zu verschaffen, haben die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V. dreizehn Güteanforderungen entwickelt, die nicht nur den Genehmigungskatalog auf das Notwendige beschränken, sondern auch die damit einhergehenden Verwaltungsprozesse eingehend durchleuchten. Zukünftig können sich auch Verbände, Kammern, Unternehmen und andere Personen als fördernde Mitglieder der Gütegemeinschaft an der Gestaltung der Güteanforderungen beteiligen.
Mit der Verleihung des Gütezeichens verpflichten sich die Kommunen, die Güteanforderungen konsequent zu erfüllen. So können kleine und mittlere Unternehmen beispielsweise erwarten, dass sie eine Eingangsbestätigung ihrer Anfragen und Anträge mit der Nennung von Ansprechpartnern innerhalb von drei Arbeitstagen erhalten, dass ihnen auf Beschwerden ebenfalls innerhalb von drei Arbeitstagen geantwortet wird und dass ihre Rechnungen an die Kommune innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen bezahlt werden. Die Einhaltung der Anforderungen des RAL-Gütezeichens wird durch kontinuierliche Eigenüberwachung, flankiert durch eine kompetente Fremdüberwachung, sichergestellt.
Als Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung und Schirmherr der Gütegemeinschaft begrüße ich ausdrücklich, dass sich die Gütezeichennehmer auf dieses effiziente Verwaltungshandeln mit sehr konkreten Festlegungen verpflichten. Dadurch werden unnötige Reibungsverluste zwischen der öffentlichen Verwaltung und mittelständischen Unternehmen vermieden und der Unternehmergeist befördert. Dies liegt im Übrigen auch im ureigensten Interesse der kommunalen Stellen: Die Unterstützung mittelständischer Unternehmen hat eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung für die Kommunen. Denn sie schaffen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Regionen und sorgen damit für wirtschaftliches Wachstum und Prosperität “vor Ort”.
Ich wünsche allen Beteiligten auf ihrem mittelstandsfreundlichen Weg viel Erfolg und hoffe, dass sich viele an diesem Best-Practice-Beispiel orientieren werden.
Hartmut Schauerte
