Landratsamt Calw erhält Zertifikat „mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“
Bild: Landrat Helmut Riegger erhält aus den Händen des 2. Vorsitzenden der RAL Gütegemeinschaft, Jürgen Großmann, das Zertifikat „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“.
Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. verleiht Gütezeichen an das Landratsamt Calw. Calw ist damit die zweite zertifizierte Landkreisverwaltung in Baden-Württemberg.
Am Mittwoch, den 28.09.2011, wurde Landrat Helmut Riegger in einer feierlichen Zeremonie im Landratsamt Calw das neue Mittelstands-Zertifikat durch den 2. Vorsitzenden der Gütegemeinschaft, Nagolds Oberbürgermeister Jürgen Großmann überreicht.
Von März bis Oktober 2010 waren im Landratsamt die 14 geforderten Kriterien eingeführt worden, die für die „Mittelstandsorientierung“ notwendig sind. Im Anschluss wurden die Ergebnisse ein halbes Jahr im Echtlauf getestet und durch den TÜV Nord geprüft. Nun hat das Landratsamt die Gütekriterien nachweislich erfüllt. Mit Überreichung des Zertifikats verpflichtet sich die Verwaltung des Landkreises dauerhaft, die 14 konkreten und messbaren Serviceversprechen gegenüber den Unternehmen anzubieten und einzuhalten. Beispiele sind die Bearbeitung von Bauanträgen innerhalb von 40 Tagen oder die Bezahlung von Rechnungen in einem vorgegebenen Zeitrahmen von 14 Tagen.
Landrat Helmut Riegger erläuterte vor Vertretern der Wirtschaftsverbände, der Wirtschaftsförderungen und den Kommunen aus der Region sowie Mitgliedern des Kreistags und der Landkreisverwaltung die Gründe für das Bemühen um eine Aufnahme in die Gütegemeinschaft:
„Sie wissen, meine Zielsetzung ist, den Wirtschaftsstandort Calw weiterzuentwickeln. Dazu gehört, auf den Wirtschaftstandort Landkreis Calw aufmerksam zu machen, mit einer funktionierenden und engagierten Wirtschaftsförderung einen ständigen Ansprechpartner zu gewährleisten, die Infrastruktur weiter auszubauen, Arbeitsplätze zu erhalten und neue anzusiedeln sowie mit einer schlagkräftigen und engagierten Landkreisverwaltung unsere ansässigen Unternehmen zu unterstützen.“
Einige dieser Maßnahmen habe man bereits umgesetzt. Die Verwaltungsangebote auf ihre Wirtschaftsfreundlichkeit hin untersuchen und zertifizieren zu lassen, sei ein Bestandteil dieser Strategie und ein Zeichen an die Wirtschaft. Denn damit zeige das Landratsamt deutlich, so Riegger, dass „wir Unternehmen und Unternehmer in ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bestmöglich unterstützen.“
Jürgen Großmann, 2. Vorsitzender der RAL Gütegemeinschaft erläuterte in seiner Rede die Arbeit der Gütegemeinschaft und die Bedeutung des Zertifikats: „Mit Ihrem Leistungsversprechen an kleine und mittlere Unternehmen gehören Sie ab heute zu einem bundesweit erlesenen Kreis mittelstandsfreundlicher Kommunen. Das ist ein Feiertag, nicht nur für Ihre Behörde, sondern auch für die Wirtschaft in unserer Region.“
Rieggers Dank galt vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Hauses. Denn die Einführung und Einhaltung der von der Gütegemeinschaft vorgegebenen Richtlinien hatte in den vergangenen Monaten ein hohes Engagement der Mitarbeiterschaft erfordert.
Besonderer Dank ging auch an das Gründungsmitglied der Gütegemeinschaft, Prof. Rainer Prewo: „Sie haben das RAL Gütezeichen mit ins Leben gerufen und sind in ihrer Zeit als Oberbürgermeister der Stadt Nagold mit gutem Beispiel vorangegangen.“
Helmut Riegger hofft nun, dass weitere Kommunen im Landkreis, auch dem Beispiel des Landratsamtes und der Stadt Nagold, die seit 2004 Mitglied ist, folgen und ebenfalls der Gütegemeinschaft beitreten. Sein Wunschziel sei es, den Landkreis Calw als den ersten in Baden-Württemberg zu präsentieren, in dem alle Kommunen die Auszeichnung „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ tragen.
Hintergrund: RAL Gütezeichen „Mittelstandorientierte Kommunalverwaltung“ Grundlage der Zertifizierung sind die Güte- und Prüfbestimmungen für Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen, die gemeinsam mit der RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. entwickelt wurden. Das bundesweit anerkannte Gütezeichen wird verliehen, wenn 14 Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören beispielsweise die Vergabe von festen Fristen und Zielwerten bei der Zahlung von Rechnungen (nach 15 Arbeitstagen) und die Bearbeitungs- und Informationsfristen bei Eingaben und Beschwerden (nach drei Arbeitstagen). Das Zertifikat enthält klare Anforderungen bei Anfragen oder Anträgen von Unternehmen wie beispielsweise einem Bauantrag: Rückruf nach einem Arbeitstag, Eingangsbestätigung und Benennung eines zuständigen Ansprechpartners nach drei Arbeitstagen und Entscheidung über gewerbliche Bauvorhaben nach 40 Ar-beitstagen. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V., www.gmkev.de.
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