Die Organe der Gütegemeinschaft
Die Gütegemeinschaft hat verschiedene Gremien gebildet, die eine Beteiligung aller Mitglieder bei wichtigen Entscheidungen sicherstellen. Im einzelnen sind dies…
…die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal vom Vorsitzenden durch den Geschäftsführer einberufen. Sie ist auch dann einzuberufen, wenn der Vorsitzende oder der Vorstand oder ein Drittel der Mitglieder dies verlangen. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung Sitz und Stimme. Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Satzungsänderungen bedürfen der Zweidrittelmehrheit.
Die Mitgliederversammlung nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln, sie wählt den Vorstand und den Güteausschuß, berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Kassenvoranschlag (Haushaltsplan) für das nächste Geschäftsjahr, setzt die Höhe von Beiträgen bzw. Umlagen fest, wählt die Rechnungsprüfer, beschließt über Satzungsänderungen, trifft grundsätzliche Entscheidungen über Güte- und Prüfbestimmungen und beschließt über Anträge nach Maßgabe der Satzung. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder in seinem Auftrage von einem Vertreter geleitet.
…der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Obmann des Güteausschusses und bis zu acht Vorstandsmitgliedern. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre und währt bis zur Neuwahl des Vorstandes, selbst wenn hierbei die Amtsdauer von zwei Jahren überschritten wird. Wiederwahl ist zulässig. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand leitet den Verein ehrenamtlich. In Angelegenheiten der eigenen Kommune ist ein Vorstandsmitglied von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Derzeitiger Vorstand…
1. Vorsitzender:
Manfred Müller, Landrat des Kreises Paderborn
2. Vorsitzender:
Jürgen Großmann, Oberbürgermeister der Stadt Nagold
Vorstandsmitglied:
Andreas Eller, Leiter des DLZW in Dortmund
Vorstandsmitglied:
Uwe Ufer, Bürgermeister der Stadt Hückeswagen
Vorstandsmitglied
Hans-Jürgen Petrauschke, Landrat des Rhein-Kreises Neuss
Vorstandsmitglied und Obmann des Güteausschusses:
Thomas Schröder, Wirtschaftsförderung, Rhein-Kreis Neuss
…der Güteausschuss
Der Güteausschuss besteht aus einem Obmann und mindestens zwei weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden. Außerdem gehören dem Güteausschuss der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende an. Im Güteausschuss haben der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende kein Stimmrecht. Dem Güteausschuss sollen neben Mitgliedern der Gütegemeinschaft sowohl der mit der Fremdüberwachung Beauftragte als auch neutrale Sachverständige, ggf. Behördenvertreter, angehören.
Der Güteausschuss erarbeitet Güte- und Prüfbestimmungen, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen sind, prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung und schlägt entweder vor, dem Antragsteller das Gütezeichen zu verleihen, oder teilt ihm die Gründe für eine Zurückstellung mit, überwacht Gütezeichenbenutzer daraufhin, dass sie die Gütezeichensatzung und die Durchführungsbestimmungen einhalten, bestellt Vorstandsmitglieder und unterstützt den Vorstand. Er faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmanns. In Angelegenheiten der eigenen Kommune ist ein Mitglied des Güteausschusses von der Beschlußfassung ausgeschlossen.
Derzeit haben alle Mitglieder einen Sitz im Güteausschuss.
…der Geschäftsführer
Der Vorstand bestimmt eine Mitgliedskommune, die den Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer hat die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung sowie den Beschlüssen der Vereinsorgane nach Weisung des Vorstandes unparteiisch zu führen. Er nimmt an den Sitzungen der Vereinsorgane beratend teil. Der Geschäftsführer kann in den Grenzen des Haushaltsplanes Geschäfte vornehmen, die den Verein verpflichten.
Derzeitige Geschäftsführung:
Dr. Claudia Beverungen
Kreis Paderborn – Servicestelle Wirtschaft
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: +49-5251-308441
Fax: +49-5251-308-89 4411
Email: geschaeftsstelle[at]gmkev.de

