Fragen und Antworten zur Gütegemeinschaft.
- Wofür steht unser RAL-Gütezeichen konkret?
- Wer steht hinter dem RAL-Gütezeichen GMK e.V.?
- Was kostet die Mitgliedschaft?
- Warum sollten Kommunen und Kreise Mitglied werden?
- Was haben die Unternehmen von dem RAL-Gütezeichen?
- Welche Kriterien müssen die Kommunen erfüllen?
- Was muss ich tun, wenn ich Interesse an einer Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft habe?
- Wie funktioniert das System?
- Wie ist die Gütegemeinschaft organisiert?
- Was geschieht mit Schwarzen Schafen?
Wofür steht das RAL-Gütezeichen
Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung konkret?
Herzstück und Motor der deutschen Volkswirtschaft sind 3,3 Millionen mittelständische Betriebe.
- 99,6 % aller Unternehmen zählen in Deutschland zum Mittelstand.
- Sie beschäftigen knapp 70 Prozent aller Beschäftigten und stellen 80 Prozent aller Ausbildungsplätze.
Daher müssen mittelständische Unternehmer und Existenzgründer für die Verwaltung zu Schlüsselkunden werden. Angesichts ihrer Bedeutung für Arbeit und Ausbildungsplätze, für Investitionen und Innovationen muss noch mehr auf die Bedürfnisse und Problemstellungen der kleinen- und mittleren Unternehmen eingegangen werden.
Die immer schneller werdenden Entscheidungsprozesse im Bereich der gewerblichen Wirtschaft erfordern transparente und klar kalkulierbare Entscheidungsverläufe in den öffentlichen Verwaltungen. Insbesondere Verwaltungsverfahren, die Voraussetzung für unternehmerische Investitionsvorhaben oder funktionierende Produktionsverläufe sind, müssen noch besser auf die Bedürfnisse des mittelständischen Kunden angepasst werden.
Für das Gütezeichenprojekt war es wichtig, klar messbare Kriterien zu entwickeln, die für mittelständische Unternehmen besondere Relevanz haben und deren Einhaltung auch extern überprüft wird. Beispielsweise müssen Kommunen ihre Rechnungen zügig (binnen 15 Arbeitstagen) bezahlen, Beschwerden binnen drei Tagen bearbeiten und klare Vorgaben wie die Bescheidung von Bauanträgen innerhalb von 40 Arbeitstagen erfüllen. Gemeinsam mit mehreren Kommunen wurde ein bundesweit gültiges Qualitätszeichen geschaffen.
Hierfür wurde mit dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. kooperiert. RAL ist die kompetente Stelle für die Schaffung von Gütezeichen. RAL-Gütezeichen kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen, die nach hohen festgelegten Qualitätskriterien hergestellt bzw. angeboten werden. Die RAL-Gütegemeinschaften sind von RAL anerkannte Organisationen, die die Gütesicherung eines Produktes oder einer Dienstleistung durchführen und überwachen.
Derzeit existieren über 160 Gütezeichen für Tausende von Produkten und Dienstleistungen. Sie werden von über 130 Gütegemeinschaften vergeben, denen rund 10.000 Mitgliedsunternehmen aus allen Branchen der Wirtschaft des In- und Auslandes angehören.
Wer steht hinter dem RAL-Gütezeichen?
Die Gütegemeinschaft ist ein eingetragener Verein.
Die Mitgliedschaft des Vereins kann jede Kommune, die Leistungen gemäß der Güte- und Prüfbestimmungen erbringt und jeder Verband oder jede Person, die Wirtschafts- und Verkehrskreise vertritt, wenn der Verein anerkennt, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Gütesicherung haben, erwerben.
Der Antrag ist schriftlich an die Geschäftsstelle der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V. zu richten. Antragsteller müssen sich verpflichten, die Satzung anzuerkennen und ihre Vorschriften zu befolgen.
Zur Zeit hat die Gütegemeinschaft 45 Mitgliedskommunen aus 7 verschiedenen Bundesländern.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Zur Finanzierung der Kosten der Gemeinschaft sind jährlich nach Kommunengröße gestaffelte Mitgliedsbeiträge zu zahlen.
Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2008 sind der folgenden Aufstellung zu entnehmen:
Städte
3.500 €GK 1 über 400.000 Einwohner
3.000 €GK 2 über 200.000 bis 400.000 Einwohner
2.500 €GK 3 über 100.000 bis 200.000 Einwohner
2.000 €GK 4 über 50.000 bis 100.000 Einwohner
1.500 €GK 5 über 25.000 bis 50.000 Einwohner
1.000 €GK 6 über 10.000 bis 25.000 Einwohner
Kreise
3.500 €GK 1 über 250.000 Einwohner
3.000 €GK 2 über 150.000 bis 250.000 Einwohner
2.500 €GK 3 bis 150.000 Einwohner
Darüber hinaus ist seit dem Jahr 2008 eine einmalige Aufnahmegebühr von 1.000 Euro zu entrichten.
Alle zwei Jahre ist die Einhaltung der Güte- und Prüfkriterien durch eine Fremdüberwachung zu belegen. Für diese Überwachung wurde ein Rahmenvertrag mit der TÜV NORD CERT GmbH in Essen abgeschlossen, die durch die jeweilige Kommune zu beauftragen ist.
Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten für die erste Fremdüberwachung belaufen sich auf ca. 3,0 Tagessätze a 1.200 € zzgl. Mwst..
Die Folgeüberwachungen, die alle weiteren 2 Jahre anfallen werden mit ca. 2,5 Tagessätzen a 1.200 € zzgl. Mwst. veranschlagt.
Die Mitgliedsbeiträge von Verbänden oder Personen betragen mindestens 100 €.
Warum sollten Kommunen und Kreise Mitglied werden?
Verwaltungen sind gut beraten und haben zudem einen wesentlichen Vorteil im Standortwettbewerb um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), wenn sie sich an deren Belange orientieren. Die Umsetzung ist indess ein Prozess, der durch alle betroffenen Verwaltungsinstanzen erfolgen muss und ist von daher nicht einfach zu realisieren. Die “Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V.” liefert Hilfestellung, legt die Kriterien bundeseinheitlicher Voraussetzungen hierzu fest und zeichnet aus.
Folgende Vorteile haben Kommunen, die das Gütezeichen erwerben:
- Mittelstandsorientierung von Kommunen wird nachprüfbar und bundesweit vergleichbar.
- Mittelstandsorientiertes Verhalten der Kommunalverwaltung wird ergebnisorientiert gemessen und verbessert.
- Laufende Unternehmensbefragungen sichern den Dialog mit der regionalen Wirtschaft.
- Die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen wird verbessert und gesichert.
- Zufriedene Unternehmer sind Botschafter für den Standort und die beste Standortwerbung.
Was haben die Unternehmen von dem RAL-Gütezeichen?
Zielgruppe des Gütezeichens sind insbesondere mittelständische Unternehmen, die für Kommunen eine besonders wichtige Kundengruppe darstellen. Durch die externe Überprüfung der Einhaltung der Kriterien ist eine objektive und transparente Beurteilung gewährleistet.
Für die Unternehmen wird die Dienstleistungsqualität der Verwaltungen vergleichbar und kann bei Standortentscheidungen die Auswahl erleichtern.
Darüber hinaus werden Verwaltungsdienstleistungen für die Unternehmen kalkulierbar.
In einer Kommune mit dem Gütezeichen wissen sie, dass eine Baugenehmigung innerhalb von 40 Arbeitstagen erteilt wird. Sollte dem positiven Bescheid noch etwas im Wege stehen, so erfahren Sie innerhalb von 7 Arbeitstagen, welche Unterlagen noch nachzureichen sind oder welche Hürden noch genommen werden müssen.
Sie können zudem ihre Ansprechpartner schnell ermitteln.
Welche Kriterien müssen die Kommunen erfüllen?
Das Gütezeichen wird verliehen, wenn 13 Kriterien erfüllt sind. Dazu gehören etwa die Vorgabe von festen Fristen und Zielwerten bei der Zahlung von Rechnungen (nach 15 Arbeitstagen), der Bearbeitungs- und Informationsfristen bei Eingaben und Beschwerden (nach drei Arbeitstagen). Es stellt klare Anforderungen bei Anfragen oder Anträgen von Unternehmen, wie beispielsweise bei einem Bauantrag: Rückruf nach einem Arbeitstag, Eingangsbestätigung unter Nennung eines zuständigen Ansprechpartners nach drei Arbeitstagen und Entscheidung über gewerbliche Bauvorhaben nach 40 Arbeitstagen. Gefordert wird aber auch die Schaffung von Verwaltungswegweisern und Lotsen für Existenzgründer. Es erfolgt alle zwei Jahre eine Zertifizierung anhand der Gütekriterien, die jeweils um eine Kundenzufriedenheitsanalyse aus der Sicht der mittelständischen Unternehmen zu ergänzen ist.
Den genauen Wortlaut der Güte- und Prüfkriterien finden Sie hier
Was muss ich tun, wenn ich Interesse an einer Mitgliedschaft
in der Gütegemeinschaft habe?
Erster Ansprechpartner bei Interesse ist die
Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V.
Geschäftsstelle
Dr. Claudia Beverungen
Kreis Paderborn – Servicestelle Wirtschaft
Aldegreverstr. 10 – 14
33102 Paderborn
Tel.: 05251-308441
Fax: 05251-308-89 4411
geschaeftsstelle (at) gmkev.de
Die Geschäftsstelle schickt Ihnen bei Bedarf weitere schriftliche Unterlagen zu und organisiert ein Informationsgespräch oder einen Informationsworkshop in Ihrem Hause, bei dem die Einzelheiten des weiteren Vorgehens und die genauen Pflichten der Mitgliedskommunen erläutert werden. Bei Bedarf können auch Erfahrungen aus den Mitgliedskommunen kommuniziert werden.
Wie funktioniert das System?
1925 gründeten die Privatwirtschaft und die damalige Regierung als gemeinsame Initiative den Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen (RAL), dessen Aufgabe ursprünglich die Vereinheitlichung präziser technischer Lieferbedingungen zur Rationalisierung war. Im Laufe der Zeit etablierte sich der RAL als die anerkannte Kompetenz für eine verlässliche Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Die Kennzeichnung erfolgt über Gütezeichen, die einen sehr großen Stellenwert beim Verbraucher und in der Wirtschaft genießen, da Produkte oder Dienstleistungen mit Gütezeichen eine hohe, geprüfte Qualität gewährleisten. Es existieren über 160 Gütezeichen in den verschiedensten Produktbereichen und Dienstleistungssektoren.
Träger eines RAL-Gütezeichens ist in der Regel eine Gütegemeinschaft (Rechtsform: e.V.). Darunter versteht man eine Interessengemeinschaft, in der sich verschiedene Hersteller und Anbieter zusammengeschlossen haben, um gemäß einer gemeinsamen Vereinssatzung das Recht zur Führung des Gütezeichens an die Gütezeichenbenutzer zu verleihen. Die Gütezeichenbenutzer sind zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen verpflichtet. Die Güteüberwachung setzt sich aus Erstprüfung, Eigenüberwachung und Fremdüberwachung zusammen. Nur nach bestandener Fremdüberwachung wird das Gütezeichen verliehen. Alle Gütezeichenbenutzer verpflichten sich im Anschluss daran zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung bei der Herstellung der gütegesicherten Produkte bzw. bei der Erbringung der gütegesicherten Dienstleistungen.
Darüber hinaus veranlasst die Gütegemeinschaft die Fremdüberwachung durch ein unabhängiges Prüfinstitut oder einen Sachverständigen. Im Falle der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V. wird diese Fremdüberwachung von der TÜV NORD CERT GmbH in Essen durchgeführt.
Weiterführende Informationen über die Organisation von RAL sowie über die Details des RAL Anerkennungsverfahrens erhalten Sie auf der Homepage von RAL.
Wie ist die Gütegemeinschaft organisiert?
Die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Neuss. Im Folgenden werden kurz seine Organe beschrieben (ausführliche Darstellung siehe Satzung).
Die Mitgliederversammlung wird jährlich mindestens einmal einberufen. Sie nimmt Berichte des Vorstandes entgegen und kann über diese verhandeln, sie wählt den Vorstand und den Güteausschuss, berät und genehmigt die Jahresabrechnung und den Kassenvoranschlag (Haushaltsplan) für das nächste Geschäftsjahr, setzt die Höhe von Beiträgen bzw. Umlagen fest, wählt die Rechnungsprüfer, beschließt über Satzungsänderungen, trifft grundsätzliche Entscheidungen über Güte- und Prüfbestimmungen und beschließt über Anträge nach Maßgabe der Satzung.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Obmann des Güteausschusses und bis zu acht Vorstandsmitgliedern. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Vorstand leitet den Verein ehrenamtlich.
Der Güteausschuss besteht aus einem Obmann und mindestens zwei weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden. Außerdem gehören dem Güteausschuss der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende an (ohne Stimmrecht). Dem Güteausschuss sollen neben Mitgliedern der Gütegemeinschaft sowohl der mit der Fremdüberwachung Beauftragte als auch neutrale Sachverständige, ggf. Behördenvertreter, angehören. Der Güteausschuss erarbeitet Güte- und Prüfbestimmungen, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen sind, prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung und schlägt entweder vor, dem Antragsteller das Gütezeichen zu verleihen, oder teilt ihm die Gründe für eine Zurückstellung mit, überwacht Gütezeichenbenutzer daraufhin, dass sie die Gütezeichensatzung und die Durchführungsbestimmungen einhalten, bestellt Vorstandsmitglieder und unterstützt den Vorstand.
Geschäftsführung: Der Vorstand bestimmt eine Mitgliedskommune, die den Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer hat die Geschäfte des Vereins entsprechend der Satzung sowie den Beschlüssen der Vereinsorgane nach Weisung des Vorstandes unparteiisch zu führen. Er nimmt an den Sitzungen der Vereinsorgane beratend teil. Der Geschäftsführer kann in den Grenzen des Haushaltsplanes Geschäfte vornehmen, die den Verein verpflichten. Auf eine externe Geschäftsstelle wurde aus Kostengründen verzichtet.
Was geschieht mit Schwarzen Schafen?
Werden vom Güteausschuss Mängel in der Gütesicherung festgestellt, schlägt er dem Vorstand der Gütegemeinschaft Ahndungsmaßnahmen vor. Diese sind je nach Schwere des Verstoßes:
- Zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Eigenüberwachung,
- Vermehrung der Fremdüberwachung,
- Verwarnung,
- befristeter oder dauernder Gütezeichenentzug.
- Gütezeichenbenutzer, die gegen die Bestimmungen der Benutzung oder Überwachung verstoßen, können verwarnt werden.
- Gütezeichenbenutzer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Bestimmungen der Benutzung oder Überwachung verstoßen, wird das Gütezeichen befristet oder dauernd entzogen. Das gleiche gilt für Gütezeichenbenutzer, die Prüfungen verzögern oder verhindern.
Vor allen Maßnahmen wird der Betroffene gehört.
In dringenden Fällen kann der Vorsitzende der Gütegemeinschaft das Gütezeichen mit sofortiger Wirkung vorläufig entziehen. Dies ist innerhalb von 14 Tagen vom Vorstand der Gütegemeinschaft zu bestätigen.